BDV des BLLV Schwaben

Delegiertenversammlungen sind Höhepunkte unseres Verbandslebens. Es sind Tage der Begegnung, des Austauschs und der intensiven Diskussion.

180 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Schwaben kommen zusammen, um über die Inhalte unserer BLLV-Arbeit zu entscheiden, den Vorstand zu wählen, zu diskutieren, sich auszutauschen und auch gemeinsam zu feiern. Viele Ehrengäste erwartet der BLLV zur Öffentlichen Veranstaltung am Samstag. Höhepunkt ist traditionell die Wahl des Vorstandes.

 

Die Bezirksdelegiertenversammlung - höchstes Beschlussorgan des BLLV Schwaben

Die Bezirksdelegiertenversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium des BLLV. Die Delegierten repräsentieren die Mitglieder des BLLV Schwaben (derzeit ca. 7000), wählen den Vorstand und bestimmen die Arbeitsaufgaben.

In der Satzung des BLLV Schwaben sind in § 10 alle Details festgelegt:

1. Die Bezirksdelegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:
a) den Mitgliedern des BA und dazu
b) den Delegierten der Kreisverbände
c) den Delegierten des Jungen BLLV Schwaben
d) den Delegierten der Studierendengruppe der pädagogischen Ausbildungsstätten Schwabens

2. Die ordentliche Bezirksdelegiertenversammlung findet alle vier Jahre statt.

3. Die Bezirksdelegiertenversammlung
a) beschließt den vom BA beratenen Rahmenplan für die Zeit bis zur nächsten BDV
b) nimmt zu Tätigkeitsberichten des/der Vorsitzenden, der Referent/innen, der Fach-  und Arbeitsgruppenleiter/innen, sowie zu den Rechnungs- und Rechnungsprüfungsberichten Stellung
c) erteilt Entlastung
d) beschließt über Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung
e) beschließt über eingereichte Anträge
f) führt die Wahlen durch
g) bildet im Bedarfsfall weitere Fach- und Arbeitsgruppen
h) nimmt Ehrungen vor
i) bestimmt den Ort der nächsten BDV

 

In der Geschäftsordnung des BLLV Schwaben ist weiter geregelt:

Die Kreisverbände entsenden je angefangene 80 Mitglieder eine/n Delegierten. Für die Ermittlung der Delegiertenzahlen ist der Mitgliederstand vom 1. Januar des Jahres der BDV maßgebend.

Dem Jungen BLLV stehen 8 Delegierte zu. Für die Delegierten der Studierendengruppe gilt die für die KV getroffene Regelung.

Die Bekanntmachung über Ort und Zeit der nächsten ordentlichen BDV muss 6 Monate vor dem Versammlungstermin an die Kreisverbände erfolgen. Dabei sind ihnen die Zahl der Delegierten und die Termine zur
Einreichung von Anträgen bekanntzugeben.

Anträge, auch solche zur Änderung von Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung sind 4 Monate vor der BDV dem Bezirksvorstand vorzulegen.

Die Einladung zur ordentlichen BDV muss 6 Wochen vorher unter Angabe des Zeitplans und der Tagesordnung erfolgen. Zum gleichen Termin sind den Delegierten Tätigkeitsberichte, Anträge, Haushaltspläne, Rechnungs- und Rechnungsprüfberichte und der Delegiertenausweis zuzusenden.

Die ordentliche BDV ist grundsätzlich für alle Mitglieder öffentlich. Auch Gäste können zu ihr geladen werden. Der Kreis der Besucher der ordentlichen BDV kann für die gesamte BDV oder für einzelne Teile eingeschränkt werden. Vom Ausschluss sind Mitglieder ausgenommen. Die Einschränkung müssen die Delegierten beschließen.

Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet die BDV.